Das dänische Urlaubsgesetz

Urlaub und Sonderurlaube

Urlaub und Sonderurlaub sind ein fester Bestandteil des Arbeitsverhältnisses in Dänemark.

Das dänische Urlaubsgesetz ist sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitsplätze von großer Bedeutung, da es für fast alle Arbeitnehmer gilt. Es ist daher wichtig, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften des Urlaubsgesetzes in Bezug auf die Urlaubsplanung, die Schließung des Unternehmens während der Urlaubszeit, das Verfahren zur Ankündigung von Urlaubstagen und die Möglichkeit, während einer Kündigungsfrist Urlaub zu nehmen, einhält.

SONDERURLAUB

In Dänemark ist es üblich, den Arbeitnehmern Sonderurlaub zu gewähren (auf Dänisch ”Feriefridage”). Der Anspruch auf Sonderurlaub ist nicht durch das dänische Urlaubsgesetz geregelt, was eine große vertragliche Flexibilität bietet. Der Arbeitgeber hat die Freiheit, die Anzahl der Sonderurlaubsansprüche, ihre Zuteilung, ihre Inanspruchnahme und ihre Behandlung im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers zu bestimmen.

Um das Arbeitsbescheinigungsgesetz einzuhalten, ist es wichtig, die Arbeitnehmer umfassend über alle bezahlten Abwesenheiten, einschließlich Sonderurlaub, zu informieren. Die Festlegung einer klaren und transparenten Urlaubspolitik ist von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten und ein harmonisches Arbeitsumfeld zu fördern.

WIE KÖNNEN WIR HELFEN?

Bei NJORD beraten wir Unternehmen in Bezug auf Urlaub. Wir nehmen uns die Zeit, die Anforderungen Ihres Unternehmens zu verstehen, und können Sie bei der Ausarbeitung einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Urlaubsregelung unterstützen. Darüber hinaus steht unser Anwaltsteam zur Verfügung, um Ihre bestehenden Urlaubsregelungen zu überprüfen oder Beurteilungen für bestimmte Fälle anzubieten, um eine ordnungsgemäße Handhabung von Urlaub und freien Tagen zu gewährleisten.

 

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