Anstellungsverträge

Ein Anstellungsvertrag muss nach den dänischen gesetzlichen Vorschriften verschiedene Bedingungen erfüllen. Dies gilt sowohl für die Verträge mit den Arbeitnehmern als auch für den Geschäftsführervertrag. Ein vorschriftsmäßiger Vertrag ist eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Die Anwälte von NJORD haben umfangreiche Erfahrung bei der Ausfertigung von Anstellungsverträgen – sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter oder Zeitarbeitnehmer, sowie von Beraterverträgen und Geschäftsführerverträgen.

Wir achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, jedoch bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Anstellungsverträge für Arbeitnehmer

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei er Erstellung von Anstellungs- und Arbeitsverträgen für alle Mitarbeitergruppen, sowohl Angestellte als auch Arbeiter und Saisonpersonal.

Wir können einen Standardvertrag anbieten oder bei Bedarf den Vertrag an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.

Auf Wunsch erstellen wir Vorlagen für Anreizsysteme und Vertragsklauseln, falls diese als besondere Bedingungen in einen Vertrag aufgenommen werden sollen.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gern bei der Prüfung bereits vorhandener Anstellungsverträge, um sicherzustellen, dass diese die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, und sie gegebenenfalls zu revidieren.

Geschäftsführerverträge

Bei Geschäftsführerverträgen hat man in Dänemark ein hohes Maß an Vertragsfreiheit, das heißt, sie können individuell an die Wünsche der Vertragsparteien angepasst werden.

Die Anwälte von NJORD nutzen ihre langjährige Erfahrung bei der Erstellung, Auslegung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen, um die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Wir beraten Sie über alle Fragen, die bei der Einstellung eines Geschäftsführers und der Vertragsgestaltung auftreten können, auch zu individuellen Klauseln oder Gewinnbeteiligungssystemen für Geschäftsführer.

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